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Kennen Sie Möglichkeiten der öffentlichen Förderung?
In einigen Regionen hat die Bundesagentur für Arbeit strukturbedingte Förderprogramme aufgelegt, von denen Sie durch Ausbildungszuschüsse profitieren können.
Grundlage hierfür ist die Gewährung von Leistungen im Rahmen der freien Förderung gem. § 10 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III).
Fragen Sie Ihren zuständigen Berater speziell nach der Förderung einer "kleineren notwendigen Qualifikation zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit". Es lohnt sich!
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Sie möchten sich lieber als Fußpfleger/in selbständig machen, als Arbeitslosenhilfe zu beziehen?
Klicken Sie auf folgenden Link. Eine Pressemitteilung der Arbeitsagentur Dessau erläutert, wie Sie einen Gründungszuschuss erhalten können.
Information der Bundesagentur für Arbeit [24 KB]
(PDF-Datei zum Herunterladen und Anschauen)
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Sie möchten sich umfassend über Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit informieren? Mit einem Klick gelangen Sie auf die Einstiegsseite:
Arbeitnehmerinformationen über berufliche Weiterbildung und Trainingsmaßnahmen
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Kennen Sie schon den BildungsScheck?
Die Landesregierung NRW stärkt mit ihrer "Bildungsscheck-Initiative" die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinfirmen. Profitieren Sie davon.
Das Land NRW übernimmt dafür Ihre Weiterbildungskosten zu 50 Prozent (max. 750 Euro).
Infos dazu unter: www.bildungsscheck.nrw.de.
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